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Foto: D & E Entsorgung GmbH/Entsorgungsbetriebe Essen GmbH

Nachtspeicherheizungen sind ineffizient

Nachtspeicherheizungen sind Energiefresser. Ab 2019 ist Schluss damit – zumindest für die Öfen, die vor 1990 installiert wurden. Geräte, die danach in Betrieb genommen wurden, dürfen höchstens 30 Jahre laufen. Ausnahmen regelt die Energieeinsparverordnung von 2009 (EnEV, § 10a).

Stromauffänger der 70er-Jahre
Nachtspeicherheizungen sind Einzelöfen, die sich nachts aufladen. Dabei wird Strom in Wärme umgewandelt und gespeichert. Die Öfen geben dann im Laufe des Tages die gespeicherte Wärme ab.
Was in den siebziger Jahren noch in vielen Wohnungssiedlungen gefragt war, ist heute schon längst überholt. Früher gab es noch eine Förderung für Nachtspeichergeräte, um die Effizienz öffentlicher Kraftwerke zu erhöhen. Die Rede war damals von „nächtlichen Stromtälern“, die es zu überbrücken galt. Heutzutage fahren Kraftwerke herunter, wenn der Stromverbrauch abnimmt.

Relikte aus dem letzten Jahrhundert
Die Energieeinsparverordnung von 2009 (EnEV, § 10a) sieht vor, dass Nachtspeicheröfen in den nächsten Jahren zu Relikten aus der Vergangenheit werden. Ein Hauptgrund: Die Umwandlung von Strom in Wärme ist extrem ineffizient. Die Umwandlungsverluste sind hoch, ebenso die damit einhergehenden Emissionen. Für den Verbraucher bedeutet das konkret: hohe Energiekosten für wenig Wärme.

Regelungen der letzten zwölf Jahre
In den vergangenen zwölf Jahren gab es verschiedene gesetzliche Regelungen, die Nachtspeicher-Nutzer zum Umdenken zwangen. So führte die Einführung der Stromsteuer 1999 zu zusätzlichen Kosten bei der Nachtspeicherheizung. Bis Ende 2006 war der Steuersatz für Strom im Niedertarif reduziert, seit 2007 ist der Stromsteuersatz für Hoch- und Niedertarif gleich. Nachtstromtarife stehen seit der Liberalisierung des Strommarktes Verbrauchern in Deutschland nicht mehr flächendeckend zur Verfügung.

Umrüstung nur mit Fachbetrieben
Wer sich für eine Umrüstung auf ein energieeffizienteres Heizsystem entscheidet, sollte dies im Rahmen einer ohnehin geplanten Sanierung durchführen. Für ein modernes Heizsystem müssen sämtliche Rohre umgelegt werden. Eine Förderung für die Entsorgung von Nachtspeicheröfen gibt es seit 2010 nicht mehr. Da Nachtspeichergeräte Asbestrückstände aufweisen können, sollten nur Entsorgungsfachbetriebe die Heizung entsorgen. Für Architekten, Innenausstatter und Heizungstechnikbetriebe bieten sich in den nächsten Jahren also zahlreiche Gelegenheiten, entsprechende Konzepte zu entwickeln und zu realisieren.

Umweltbonus der Stadtwerke Essen AG
Das Beste dabei: Die Stadtwerke fördern zurzeit den Wechsel auf energieeffiziente Erdgastechnologien. Den Erdgas-Umweltbonus für innovative Technologien in Höhe von 1000 Euro je Anlage gibt’s für den Einbau von Mikro-KWK-Anlagen (maximale elektrische Leistung: 2 Kilowatt) oder Gaswärmepumpen (maximale thermische Leistung: 50 Kilowatt). Mit dem Erdgas-Umweltbonus für bewährte Technologien in Höhe von 500 Euro je Anlage werden die Umstellung auf Erdgas-Brennwerttechnik oder der erstmalige Einbau von Erdgas-Brennwerttechnik in Kombination mit einer Solarthermieanlage in Neubauten bedacht. Förderberechtigt sind Hauseigentümer, Bauherren von Wohngebäuden und Contractoren.

Nähere Informationen zum Erdgas-Umweltbonus:
www.stadtwerke-essen.de/Umweltbonus

Gesetzesregelung EnEV von 2009:
http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__10a.html